Ehren- und Altersabteilung
der Freiwilligen Feuerwehr Kassel-Niederzwehren
Die Ehren- und Altersabteilung ist dem Gesetz nach Teil der öffentlichen Freiwilligen Feuerwehr (§ 10 Abs. 4 HBKG).
Ziel dieser Abteilung ist es, die Zusammenhörigkeit zwischen aktiven und den nicht mehr aktiven Feuerwehrangehörigen zu erhalten. Der Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung erfolgt zum einem altersbedingt, bei Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze nach Vollendung des 60. Lebensjahres oder zum anderen auch vor der Altersgrenze und zwar ehrenhalber.
Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung werden durch den Wehrführer in diese berufen.
Unsere Ehren- und Altersabteilung trifft sich jeden ersten Freitag im Monat zum sogenannten "Knerbelabend". Dort herrscht ein reger Austausch. Von Erinnerungsarbeit an die aktive Zeit, bis hin zu aktuellen Stammtischgesprächen wird innerhalb dieses Kameradenkreises kontrovers diskutiert und erzählt.
Neben diesen regelmäßigen Treffen unterstützt die Ehren- und Altersabteilung bei Aktivitäten innerhalb der Feuerwehr. Bei Arbeitsdiensten, verschiedensten Instandhaltungsmaßnahmen sowie Umbaumaßnahmen kann mit der "Alten Garde" gerechnet werden. Damit ist diese Abteilung unerlässlich für das funktionierende Kameradschaftsleben innerhalb unserer Freiwilligen Feuerwehr. Auch Ausflüge sowie diverse weitere Aktivitäten werden durch sie organisiert und durchgeführt.
Den generationsübergreifenden Gedanken verfolgend, können auch die aktiven meist jüngeren Kameradinnen und Kameraden der öffentlichen Freiwilligen Feuerwehr aus den Abteilungen der Jugendfeuerwehr und Einsatzabteilung von dem unerschöpflicher Fundus an gesammelten Wissen und Erfahrung der "Alten Garde" profitieren.
Die Wichtigkeit dieser Abteilung wird darin unterstrichen, dass ein gewähltes Mitglied im Vorstand des Feuerwehrvereines vertreten ist.